Oscar Amstad

Rechtsanwalt, CAS M&A, ArbP

Partner

Oscar Amstad

Rechtsanwalt, CAS M&A, ArbP

Partner

Oscar Amstad ist seit 2020 Partner bei RUOSS VÖGELE. Er berät Unternehmen wie Privatpersonen aus dem In- und Ausland in verschiedenen Rechtsgebieten, mit Fokus auf Fragen des Wirtschafts-, Gesellschafts-, Vertrags- und Arbeitsrechts und vertritt Parteien vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Sein Tätigkeitsfeld deckt eine Vielzahl von Branchen ab, wobei er insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen in technologienahen Sektoren, der Finanzbranche sowie im Handels- und Dienstleistungsbereich umfassend betreut und für sie massgeschneiderte Lösungen erarbeitet. Oscar Amstad prozessiert sodann regelmässig im Bereich des Medienrechts. Ferner unterstützt er Klienten bei der Vollstreckung von in- und ausländischen Urteilen.

Expertise

Kommerzielles Vertragsrecht
Arbeitsrecht und Human Resources
Gesellschafts- und Handelsrecht
Mergers & Acquisitions
Startups, Venture Capital und Private Equity
Erbrecht, Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge
IP & IT Recht (Immaterialgüterrecht, Marken- und Urheberrecht)
Datenschutz, Persönlichkeitsrecht
Medienrecht
Prozessführung

Sprachen

Deutsch, Englisch

Arbeitserfahrung

  • seit 2020Partner bei RUOSS VÖGELE
  • 2012 - 2020Partner einer Wirtschaftskanzlei in Zürich
  • 2008 - 2012Associate einer Anwaltskanzlei in Luzern
  • 2006 - 2007Juristischer Mitarbeiter am Gericht sowie einer Anwaltskanzlei in Luzern

Lehrtätigkeit

Ausbildung

  • 2019Swiss Arbitration Academy, Practitioner’s Course (ArbP), Zürich
  • 2018CAS Internationales Wirtschaftsrecht (M&A and Corporate Law), Universität Zürich
  • 2011Zulassung als Rechtsanwalt (an allen Schweizer Gerichten)
  • 2006Studiensemester an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Deutschland
  • 2004 - 2006Assistent am Lehrstuhl für Personen- und Sachenrecht, Universität Fribourg
  • 2000 - 2004Universität Fribourg, lic. iur.

Mitgliedschaften

Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)

Zürcher Anwaltsverband (ZAV)

Internationaler Anwaltsverband (IBA)

Zürcherischer Juristenverein (ZJV)

Schweizerischer Juristenverein (SJV)

Mitglied der Fachgruppen Arbeitsrecht, Handelsrecht, Medienrecht sowie Zivilprozessrecht des ZAV

AIJA -International Association of Young Lawyers

Handelskammer Deutschland-Schweiz

ECS Ethics and Compliance Switzerland

Alumni-Verein der juristischen Fakultät der Universität Freiburg i. Ue. (Alumni IUS Frilex)

Delegierter der FDP Stadt Zürich

Publikationen

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Link zur Universität Zürich (Lehrveranstaltungen, Referate etc.)

Weitere

Publikationen

Referate

Publikationen

Recht zu Versicherungswirt-schaft, Vorsorgerecht

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Gesellschaftsrecht und Transaktionen

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Recht zu Finanzwirtschaft

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Datenschutzrecht

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Rechtsphilosophie und Rechtstheorie

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News von

Oscar Amstad

Deals & Cases
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05
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2022

Interne Untersuchung

RUOSS VÖGELE führte im Auftrag des Verwaltungsrates einer öffentlich-rechtlichen Unternehmung im Gesundheitsbereich eine interne Untersuchung durch, wobei es insgesamt knapp 40 Interviews mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden zu führen galt.
Deals & Cases
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04
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2022

Beteiligungsverkauf

RUOSS VÖGELE berät einen Gründungspartner eines im Freizeit- und Outdoor-Bereich tätigen Schweizer Unternehmens beim Verkauf seiner Anteile sowie dem geordneten Ausstieg aus der Unternehmung im Rahmen eines Management-Buyouts. Neben dem Verkauf seiner Anteile an der Gesellschaft galt es umfassende Austrittsvereinbarungen zu treffen, welche unter anderem die Rückführung gewährter Aktionärsdarlehen sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (inkl. Regelung von Bonusansprüchen) betrafen.
Deals & Cases
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07
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2021

Recht am eigenen Bild / Vertragsrecht

RUOSS VÖGELE vertritt eine schweizerische Agentur für Fotomodelle gegenüber einer ehemaligen Kundin bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte sowie die einzelnen Modelle hinsichtlich ihres Rechts am eigenen Bild. Nach erfolglosen ersten aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen reichte RUOSS VÖGELE Klage beim Bezirksgericht Zürich ein, wodurch ein umfassender gerichtlicher Vergleich erzielt werden konnte, welcher nebst einer grösseren Entschädigung zu Gunsten der Mandantin insbesondere die endgültige Löschung der Bilddaten sowie eine umfassende Unterlassungserklärung beinhaltete.