RUOSS VÖGELE vertritt einen ehemaligen Verwaltungsrat in einer Schadenersatzforderungsklage wegen angeblicher Treuepflichtverletzung. Das Gericht wies die Klage inter alia mit Verweis auf die fehlende Widerrechtlichkeit (kein Nachweis einer widerrechtlichen Geschäftsgeheimnisverletzung) sowie aufgrund fehlenden Kausalzusammenhangs vollumfänglich ab und verpflichtete die Gegenpartei zur Zahlung der Gerichtskosten sowie einer Parteientschädigung. Das Urteil ist rechtskräftig.