RUOSS VÖGELE vertritt eine schweizerische Agentur für Fotomodelle gegenüber einer ehemaligen Kundin bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte sowie die einzelnen Modelle hinsichtlich ihres Rechts am eigenen Bild. Nach erfolglosen ersten aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen reichte RUOSS VÖGELE Klage beim Bezirksgericht Zürich ein, wodurch ein umfassender gerichtlicher Vergleich erzielt werden konnte, welcher nebst einer grösseren Entschädigung zu Gunsten der Mandantin insbesondere die endgültige Löschung der Bilddaten sowie eine umfassende Unterlassungserklärung beinhaltete.