Das totalrevidierte Vermittlerrecht tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Übergangsfristen sind lediglich etwa bei der Aus- und Weiterbildung und beim einzureichenden Gesuch um Registrierung vorgesehen. Die ungebundenen Versicherungsvermittler:innen werden stärker als bisher reguliert und beaufsichtigt. Bei den gebundenen Versicherungsvermittler:innen bleibt es bei einer beschränkten Regulierung. Sie werden hauptsächlich indirekt über die Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.