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Revidierte und ev. allgemeinverbindliche Branchenvereinbarung «Vermittler»

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2023
2023

Die Branchenvereinbarung «Vermittler» enthält Anforderungen an die Kranken- und Krankenzusatzversicherer hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit Vermittlern und Vermittlerinnen. Sie wurde mit Wirkung ab dem 1. September 2023 revidiert. Es ist beabsichtigt, sie hinsichtlich bestimmter Regelungen Anfang 2024 allgemeinverbindlich zu erklären.

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