Die FINMA darf beantragte Tarife in der Krankenzusatzversicherung nur im Fall von Missbrauch ablehnen. Dabei ist teilweise unklar, wann Missbrauch vorliegt. Das Bundesgericht hat sich 2010 und 2019 mit der Thematik beschäftigt und beurteilt gegenwärtig erneut einen Fall von abgelehnten Tarifen wegen Missbrauchs. In diesem Beitrag geht es um einige grundsätzliche Überlegungen zum Missbrauch in der Krankenzusatzversicherung.