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Erfahrungen mit dem neuen Aktienrecht / Handlungsbedarf

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2023
2023

Die Schweiz hat seit dem 1. Januar 2023 ein modernisiertes Aktienrecht. PD Dr. Damian A. Fischer stellte im Januar 2023 in einem Beitrag in der Fachzeitschrift AJP die wichtigsten Neuerungen des neuen Aktienrechts für das Fachpublikum vor (vgl. AJP 1/2023, S. 3 ff.). Seither konnten die Rechtsanwälte/-innen von RUOSS VÖGELE bereits viele Erfahrungen mit dem neuen Recht in der Praxis sammeln. Die Frist zur Anpassung bestehender Statuten und Organisationsreglementen an das neue Aktienrecht läuft noch bis zum 31. Dezember 2024. Wir raten dazu, die erforderlichen Anpassungen bei nächster Gelegenheit anzugehen. RUOSS VÖGELE unterstützt Sie gerne dabei und bringt die erforderliche Expertise mit.

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