RUOSS VÖGELE berät eine von drei Schwestern in einer erbrechtlichen Angelegenheit. Die Eltern der Klientin hatten das Familienvermögen auf ihre Töchter übertragen, sich daran aber die Nutzniessung vorbehalten. Ziel der Beratung war es, als Gegenleistung für die Ablösung der elterlichen Nutzniessungen deren gewohnten Unterhalt auf Lebenszeit sicherzustellen und gleichzeitig unter den Schwestern einen fairen Ausgleich zu finden. Dank Verhandlung ist es gelungen, die Nutzniessungen der Eltern zu beenden und die damit frei verfügbaren Vermögenswerte je den Schwestern zuzuteilen. Damit konnte nicht nur eine langwierige und kostspielige streitige Auseinandersetzung vermieden, sondern auch der Familienfrieden wiederhergestellt werden.