Betroffene KMUs können ab Donnerstag, 26. März 2020, einen vom Bund verbürgten Überbrückungskredit bei ihrer Hausbank oder einer anderen Bank beantragen und dadurch ihre Liquidität erheblich erhöhen. Das beiliegende Legal Update orientiert über die rechtlichen Eckpunkte des Hilfsprogramms des Bundesrates und enthält Handlungsanweisungen für betroffene Unternehmen.